Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 15.05.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17   

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BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17 (https://dejure.org/2017,30641)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 1 C 13.17 (https://dejure.org/2017,30641)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 1 C 13.17 (https://dejure.org/2017,30641)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren umfassende Überprüfung; Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags aufgrund anderweitiger Schutzgewähr in Bulgarien; Feststellung nationalen Abschiebungsschutzes; Systemische Mängel im Asyl- ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren umfassende Überprüfung; Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags aufgrund anderweitiger Schutzgewähr in Bulgarien; Feststellung nationalen Abschiebungsschutzes; Systemische Mängel im Asyl- ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren umfassende Überprüfung; Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags aufgrund anderweitiger Schutzgewähr in Bulgarien; Feststellung nationalen Abschiebungsschutzes; Systemische Mängel im Asyl- ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenhonorar ist an BVSK-Honorarbefragung zu messen - Gericht spricht restliche Kosten zu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    In den Fällen einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, in die die wegen der Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgte Unzulässigkeitsentscheidung umzudeuten gewesen wäre (s. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - juris), hat nach § 35 AsylG ohnehin nur eine Abschiebungsandrohung zu ergehen.

    Nicht zu vertiefen ist daher auch, ob sich in Fällen wie dem vorliegenden, in denen eine objektiv rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung in Rechtskraft erwachsen ist, für die aber eine Umdeutung in eine rechtmäßige Unzulässigkeitsentscheidung in Betracht zu ziehen gewesen wäre (zu den möglichen Grenzen der Umdeutung bei vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylanträgen s. indes BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - juris), die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsentscheidungen nach den für die in Rechtskraft erwachsene Behördenentscheidung geltenden Bestimmungen oder nach jenen richtet, die für die umgedeutete Entscheidung anzuwenden sind.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    Die in § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG bei Unzulässigkeitsentscheidungen vorgegebene Feststellung durch das Bundesamt führt nicht - wie in den Fällen der Unzulässigkeitsentscheidung selbst - zu einem mehrstufigen Behördenverfahren, das klar zwischen der Zulässigkeitsentscheidung und der nachfolgenden Sachprüfung und -entscheidung unterscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 -).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    Die Gerichte haben bei der Überprüfung der Abschiebungsanordnung bzw. -drohung alle einschlägigen Rechtsnormen und - nach Maßgabe der Sachaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, gleichgültig, ob die Normen und Tatsachen von der erlassenen Behörde zur Begründung des Verwaltungsakts angeführt worden sind oder nicht (BVerwG, Urteil von 16. November 2015 - 1 C 4.15 - BVerwGE 153, 234 Rn. 28).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    Ist der Rechtsstreit somit zur erneuten Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, gilt gleiches auch für die unter Ziffer 3 des angefochtenen Bescheides ausgesprochene Befristung des "gesetzlichen" (§ 11 Abs. 1 AufenthG) Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 75 Nr. 12 AsylG, die nach aktueller Rechtsprechung des Senats unionsrechtskonform als behördliche Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Rn. 72).
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    2.4 Für die Anfechtung einer Abschiebungsanordnung oder -drohung nach §§ 34a, 35 AsylG verbleibt es mithin bei dem Grundsatz (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), dass ein Verwaltungsakt der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, soweit er rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, und die Gerichte nach § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 VwGO verpflichtet sind, die Sache spruchreif zu machen, d.h. zu überprüfen, ob und inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt und deshalb aufzuheben ist (s.a. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - Asylmagazin 2017, 239).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17

    Klärungsbedürftigkeit der Pflicht zur Prüfung nationaler Abschiebungsverbote auf

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
    Allein der Umstand, dass eine solche Feststellung nicht (ausdrücklich) getroffen worden ist, bedeutet aber nicht, dass - positiv - die Voraussetzungen für nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 741/17

    Abschiebungsschutz in Rückführungsfällen in die Republik Bulgarien

    Auf die Beschwerde der Beklagten hin hat das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2017 die Revision gegen die Entscheidung unter dem Gesichtspunkt "nachträglicher Divergenz" zugelassen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2017 - 1 B 27/17 -, bei juris) Im Juli 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom Januar 2017 teilweise aufgehoben, soweit darin die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden war und die Sache an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zurückverwiesen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2017 - 1 C 13.17 -, bei juris) In der Begründung dazu heißt es, die Rechtsauffassung des Senats, dass allein eine fehlende oder unzureichende Entscheidung über den nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führe, sei mit den §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 34a, 35 AsylG nicht vereinbar.

    Die Abschiebungsandrohung ist allerdings nach dem die Sache zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2017 - 1 C 13.17 -, bei juris, und Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -, NVwZ 2017, 1207) nicht bereits deshalb als rechtswidrig zu bewerten, weil im Bescheid der Beklagten vom 25.7.2016 ein Ausspruch zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG gänzlich fehlt und eine Prüfung der nationalen Abschiebungsverbote entgegen der Vorgabe dafür in § 31 Abs. 3 AsylG - hier letztlich bewusst - nicht vorgenommen wurde.

    Insoweit wird ergänzend auf die Ausführungen in dem die Zurückverweisung des vorliegenden Rechtsstreits enthaltenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2017 - 1 C 13.17 -, bei juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 27/17

    Abschiebungsverbot nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.07.2017 - 1 C 13.17 -, juris Rn. 12).

    (BVerwG, Urt. v. 25.07.2017 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 23; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2017 - 10 LA 116/17 -, juris Rn. 22 und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 29).

    (BVerwG, Urt. v. 25.07.2017 - 1 C 13.17 -, juris Rn. 11).

  • VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 7608/17

    Schutzberechtigte, anerkannte Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende

    Die unter Ziffer 3 verfügte Abschiebungsandrohung - vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2017 - 1 C 13.17 -, juris Rn. 17 -.

    ist ebenso wie die unter Ziffer 4 verfügte befristete Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots - vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2017 - 1 C 13.17 -, juris Rn. 23 zur unionsrechtskonformen Auslegung der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt - mit der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) anzugreifen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2017 - 1 C 13.17 -, juris Rn. 17.

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17   

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https://dejure.org/2018,24038
OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17 (https://dejure.org/2018,24038)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.05.2018 - 1 C 13/17 (https://dejure.org/2018,24038)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 (https://dejure.org/2018,24038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1 BauGB § 1 Abs. 7
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot; Abwägung; privater Belang ; unverbauter Blick; Ortsrandlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot; Abwägung; privater Belang; unverbauter Blick; Ortsrandlage

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 7 ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Interesse eines Plannachbarn am Erhalt eines unverbauten Blicks und einer Ortsrandlage; Beschränkung der Aussicht eines Grundstückseigentümers durch die Bautätigkeit auf Nachbargrundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Unverbauter Blick" ist nicht geschützt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Unverbauter Blick" ist nicht abwägungsrelevant! (IBR 2018, 651)

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 37
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Gibt es einen solchen Belang, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, juris Rn. 7 f.; Urt. v. 30. April 2004 a. a. O.; Urt. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; Beschl. v. 2. März 2015 - 4 BN 30.14 -, juris Rn. 3).

    Unter welchen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan bewirkte Veränderungen ein nicht unmittelbar betroffenes Grundstück so stark berühren, dass das Interesse des Eigentümers, von diesen Veränderungen verschont zu bleiben, ein abwägungserhebliches Gewicht erlangt, hängt grundsätzlich von einer Würdigung des Einzelfalls ab (BVerwG, Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.; Beschl. v. 11. November 2015 - 4 BN 39.15 -, juris Rn. 3).

    Wann demnach ein privater Belang der Erhaltung einer besonderen Aussichts- und Ortsrandlage so stark betroffen ist, dass er im Rahmen der Abwägung von der Gemeinde besonders beachtet werden muss, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BVerwG, Beschl. v. 2. August 1993 - 4 NB 25.93 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.).

    Die Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch eine entsprechend den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans zu erwartende Bebauung vermögen deshalb im Regelfall einen abwägungserheblichen Belang nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 - juris Rn. 17; Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 - , juris Rn. 10; NK-Urt. v. 13. Oktober 2011, BRS 78 Nr. 60; VGH BW, NK-Urt. v. 27. September 2007 - 3 S 882/06 -, juris Rn. 20; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 - 15 N 08.2086 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 NE 11.2857 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Zulassung weiterer Bebauung; Nachbargrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Die Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch eine entsprechend den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans zu erwartende Bebauung vermögen deshalb im Regelfall einen abwägungserheblichen Belang nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 - juris Rn. 17; Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 - , juris Rn. 10; NK-Urt. v. 13. Oktober 2011, BRS 78 Nr. 60; VGH BW, NK-Urt. v. 27. September 2007 - 3 S 882/06 -, juris Rn. 20; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 - 15 N 08.2086 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 NE 11.2857 -, juris Rn. 5).

    Die Antragsbefugnis gegen einen die Aussicht einschränkenden Bebauungsplan kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn sie wegen außergewöhnlicher örtlicher Gegebenheiten aus sich heraus besonders schutzwürdig ist (BayVGH, NK- Urt. v. 29. Juli 2011 a. a. O.).

    Ob das so ist, ist der jeweiligen Festsetzung im Wege der Auslegung - unter Umständen auch unter ergänzender Berücksichtigung der Planbegründung - zu entnehmen (BVerwG, Beschl. v. 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 a. a. O.; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Gibt es einen solchen Belang, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, juris Rn. 7 f.; Urt. v. 30. April 2004 a. a. O.; Urt. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; Beschl. v. 2. März 2015 - 4 BN 30.14 -, juris Rn. 3).

    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Beschl. v. 2. März 2015 a. a. O.; Beschl. v. 30. November 2016 - 4 BN 16.16 -, juris Rn 7; Beschl. v. 21. Dezember 2017 a. a. O.; SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 11/14 -, juris Rn. 93).

    Sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. März 2015 a. a. O.; Beschl. v. 21. Dezember 2017 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 12.17

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Ist der Antragsteller durch den Bebauungsplan nicht unmittelbar als Eigentümer eines im Plangebiet belegenen Grundstücks, sondern - wie vorliegend - als Plannachbar betroffen, liegt eine die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründende Rechtsverletzung i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dann vor, wenn er negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 12.17 -, juris Rn. 7 ff.).

    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Beschl. v. 2. März 2015 a. a. O.; Beschl. v. 30. November 2016 - 4 BN 16.16 -, juris Rn 7; Beschl. v. 21. Dezember 2017 a. a. O.; SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 11/14 -, juris Rn. 93).

    Sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. März 2015 a. a. O.; Beschl. v. 21. Dezember 2017 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09

    Entwicklungsgebot; Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Die Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch eine entsprechend den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans zu erwartende Bebauung vermögen deshalb im Regelfall einen abwägungserheblichen Belang nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 - juris Rn. 17; Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 - , juris Rn. 10; NK-Urt. v. 13. Oktober 2011, BRS 78 Nr. 60; VGH BW, NK-Urt. v. 27. September 2007 - 3 S 882/06 -, juris Rn. 20; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 - 15 N 08.2086 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 NE 11.2857 -, juris Rn. 5).

    Ob das so ist, ist der jeweiligen Festsetzung im Wege der Auslegung - unter Umständen auch unter ergänzender Berücksichtigung der Planbegründung - zu entnehmen (BVerwG, Beschl. v. 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 a. a. O.; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12).

    Gibt es einen solchen Belang, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, juris Rn. 7 f.; Urt. v. 30. April 2004 a. a. O.; Urt. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; Beschl. v. 2. März 2015 - 4 BN 30.14 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Ist der Antragsteller durch den Bebauungsplan nicht unmittelbar als Eigentümer eines im Plangebiet belegenen Grundstücks, sondern - wie vorliegend - als Plannachbar betroffen, liegt eine die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründende Rechtsverletzung i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dann vor, wenn er negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 12.17 -, juris Rn. 7 ff.).

    Gibt es einen solchen Belang, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, juris Rn. 7 f.; Urt. v. 30. April 2004 a. a. O.; Urt. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; Beschl. v. 2. März 2015 - 4 BN 30.14 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11

    Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Führt ein Bebauungsplan dazu, dass ein Nachbargrundstück anders genutzt werden darf als bisher, so gehören die Interessen des Betroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands jedoch nicht stets, sondern nur grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial (BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2011 - 4 BN 22.11 -, juris Rn. 7).

    Auch in diesem Fall ergeben sich Beschränkungen der Antragsbefugnis bei Änderungen, die objektiv geringfügig sind oder sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück auswirken können (BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2011 a. a. O.; SächsOVG, NK-Urt. v. 18. Juli 2002 - 1 D 26/00 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Das gilt auch für den Fall, dass mit dem Wegfall der Aussicht Auswirkungen auf den Verkehrswert zu erwarten sein sollten (BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 1995 - 4 NB 17.94 -, juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
    Die Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch eine entsprechend den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans zu erwartende Bebauung vermögen deshalb im Regelfall einen abwägungserheblichen Belang nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 - juris Rn. 17; Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 - , juris Rn. 10; NK-Urt. v. 13. Oktober 2011, BRS 78 Nr. 60; VGH BW, NK-Urt. v. 27. September 2007 - 3 S 882/06 -, juris Rn. 20; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 - 15 N 08.2086 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 NE 11.2857 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

  • BVerwG, 11.11.2015 - 4 BN 39.15

    Betroffenheit landwirtschaftlicher Belange bei heranrückender Bebauung;

  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 15 NE 11.2857

    Antragsbefugnis; Verbauung einer Ortsrandlage; Verkehrslärm

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • BVerwG, 30.11.2016 - 4 BN 16.16

    Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Belang; Friedhof;

  • BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93

    Erhebung einer Normenkontrollklage - Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

  • OVG Sachsen, 18.07.2002 - 1 D 26/00

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle im Hinblick auf Festsetzungen für

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20

    Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen

    In solchen Fällen fehle nach der Senatsrechtsprechung (NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 32) die Schutzwürdigkeit des Interesses an dem Fortbestand des bestehenden Zustands.
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

    An Letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154 = juris Rn. 10; B.v. 30.11.2016 - 4 BN 16.16 - NVwZ 2017, 563 = juris Rn. 7; B.v. 12.12.2018 - 4 BN 22.18 - ZfBR 2019, 272= juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 15 m.w.N.; SächsOVG, U.v. 15.5.2018 - 1 C 13/17 - …

    Ein allgemeines privates Interesse am Fortbestand des bisherigen planungsrechtlichen Zustands ist für die Abwägung nicht relevant (SächsOVG, U.v. 15.5.2018 - 1 C 13/17 - …

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung;

    Im Grundsatz gilt, dass allein die Verschlechterung der Aussichtslage durch die künftige Bebauung der Nachbargrundstücke keinen schutzwürdigen Belang beeinträchtigt (SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 34).

    Ob das so ist, ist der jeweiligen Festsetzung im Wege der Auslegung - unter Umständen auch unter ergänzender Berücksichtigung der Planbegründung - zu entnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Januar - 4 B 224.82 -, juris Rn. 5; SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 a. a. O., Rn. 35).

  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

    Wie bei der Frage, ob ein abwägungserheblicher privater Belang vorliegt, der bei der planerische Abwägung einer nach § 1 Abs. 7 BauGB fehlerhaft berücksichtigt wurde (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30), ist die Prüfung einer möglichen Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 BauGB nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffs vorzunehmen.
  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    Nicht abwägungsbeachtlich sind danach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. Senatsurt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 41; v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30).

    Unter welchen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan bewirkte Veränderungen ein nicht unmittelbar betroffenes Grundstück ansonsten so stark berühren, dass das Interesse des Eigentümers, von diesen Veränderungen verschont zu bleiben, ein abwägungserhebliches Gewicht erlangt, hängt grundsätzlich von einer Würdigung des Einzelfalls ab (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2018 a. a. O., Rn. 30 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

    Dafür reicht es aus, wenn der jeweilige Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die zur gerichtlichen Prüfung gestellten Rechtssätze oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30 jeweils m. w. N.).

    Einen solchen Schutz genießt das Interesse am Fortbestand eines bestehenden städtebaulichen Zustands im Regelfall ohnehin nicht (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N. für einen "unverbauten Blick" in Ortsrandlage).

  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 15 N 20.2904

    Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Flächennutzungsplan

    am Erhalt einer "unverbauten" Aussicht bei einer Lage am Ortsrand oder - wie hier - im Außenbereich ist vorbehaltlich besonderer Ausnahmefälle (die hier nicht ersichtlich sind) grundsätzlich kein abwägungserheblicher Belang i. S. v. § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG, B.v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 1 NE 18.1303 - juris Rn. 14; SächsOVG, U.v. 15.5.2018 - 1 C 13/17 - BRS 86 Nr. 190 = juris Rn. 32 ff.; OVG NW, B.v. 26.3.2020 - 7 D 75/17.NE - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 9 N 17.2391

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen

    Die ursprüngliche Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (§ 1 Abs. 2 Nr. 3, § 4 BauNVO) bleibt vielmehr unverändert, so dass der Antragsteller sich nicht auf einen möglichen Verlust seines Gebietsbewahrungsanspruchs berufen kann (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2015 - 9 N 15.1896 - juris Rn. 38; SächsOVG, U.v. 15.5.2018 - 1 C 13/17 - juris Rn. 33 ff.).

    Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung aufgrund der Größe und der Baumasse ergeben sich angesichts der bestehenden und künftigen Festsetzungen hieraus nicht (vgl. SächsOVG, U.v. 15.5.2018 - 1 C 13/17 - juris Rn. 46).

  • OVG Sachsen, 07.04.2022 - 1 C 1/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Typenzwang;

    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die planende Gemeinde bei ihrer Abwägungsentscheidung nicht erkennbar waren (BVerwG, Beschl. v. 2. März 2015 a. a. O.; Beschl. v. 30. November - 4 BN 16.16 -, juris Rn 7; Beschl. v. 21. Dezember 2017 a. a. O.; SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris 30).
  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 27/19

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Grundstücksveräußerung;

    Nicht abwägungsbeachtlich sind danach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 20 ff.; und Urt. v. 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 -, juris Rn. 7 f.; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar - 1 C 20/12 -, juris Rn. 41 und 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 2 D 147/20

    Bebauungsplan zur Verlagerung und Erweiterung der Gesamtschule Kaarst-Büttgen

  • OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21

    Antragsbefugnis im bauleitplanerischen Normenkontrollverfahren

  • OVG Sachsen, 05.07.2021 - 1 C 33/20

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Heimatverein; Dorfverein;

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